Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am Donnerstag (10. November) und Freitag (11. November) die Fördermittel für den organisierten Sport noch einmal deutlich erhöht.
Für die Sanierung von Sportstätten werden 2023 zusätzliche 400 Millionen Euro im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt. Damit wird die Investitionsoffensive in Sportstätten fortgesetzt.
„Gerade in der Energiekrise ist diese Aufstockung ein wichtiges Signal. Denn neben akuten Hilfen für die Vereine brauchen wir umfassende Investitionen in die Sanierung von Sportstätten und vor allem in erneuerbare Energien. Mit Hilfe des Bundesprogramms kann der Sport seinen Beitrag zur Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen und zum Klimaschutz nochmal erhöhen. Unser ausdrücklicher Dank gilt den Haushalts- und Fachpolitiker*innen, die das möglich gemacht haben“, erklärt DOSB-Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester. „Der reale Bedarf ist jedoch um ein Vielfaches höher als die jetzt beschlossene Aufstockung. Für die aktuelle Laufzeit des Programms wurden 2,3 Milliarden Euro mehr Fördermittel für Projekte beantragt als zur Verfügung stehen. Deshalb muss der Bund in den kommenden Jahren gemeinsam mit den Ländern die Sanierungsoffensive verstetigen und weiter stärken.“
Neben den Mitteln zur Sportstättensanierung beschloss der Haushaltsausschuss eine stärkere Förderung des Deutschen Behindertensportverbands (weitere 1,25 Mio. Euro), zusätzliche Forschungsprojekte des IAT (1,5 Mio. Euro), die Sanierung und Erweiterung der Bobbahn in Altenberg (1,75 Mio. Euro) sowie die Beteiligung des Bundes an der Planung eines „Campus Sportdeutschland“ in Frankfurt (400.000 Euro). Für die Kinder- und Jugendarbeit im Sport wird aus Bundesmitteln 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, die die Deutsche Sportjugend für Maßnahmen der Mitgliedsorganisationen sowie eigene Maßnahmen verwendet.
Der Bundeshaushalt 2023 wird in der Woche vom 21. bis 25. November in finaler Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen.
(Quelle: DOSB)