Am 26. April 2023 stimmten die EU-Mitgliedstaaten für einen überarbeiteten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Beschränkung der Verwendung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik im Rahmen von REACH. Basierend auf ihrer Definition von absichtlich zugesetztem Mikroplastik wird diese Beschränkung auch polymere Füllmaterialien umfassen, die in Kunstrasenflächen verwendet werden.
Der vereinbarte Wortlaut sieht nun eine Übergangsfrist von acht Jahren vor, bevor das Inverkehrbringen von polymeren Einstreumaterialien verboten wird - eine Verlängerung gegenüber den ursprünglich vorgeschlagenen sechs Jahren, die sicherstellen soll, dass bestehende Kunstrasenplätze, die polymere Einstreumaterialien enthalten, bis zum Ende ihrer Lebensdauer weiter genutzt werden können.
Nach der Genehmigung durch den REACH-Ausschuss der EU wird die Beschränkung nun vom Europäischen Parlament und dem Europarat geprüft. Diese Gremien können den Wortlaut der Beschränkung nicht ändern, aber sie können ein Veto gegen ihre Übernahme in EU-Recht einlegen. Die beiden Gremien haben drei Monate Zeit, um die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu prüfen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, wird die förmliche Notifizierung der Änderung der REACH-Verordnung zur Aufnahme dieser neuen Beschränkung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und die Übergangsfrist beginnt.
Geht man davon aus, dass die offizielle Veröffentlichung noch in diesem Jahr erfolgt, bedeutet diese Änderung der REACH-Beschränkung in der Praxis, dass es ab 2031 nicht mehr erlaubt sein wird, polymeres Infill zu kaufen oder zu verkaufen (in Verkehr zu bringen). Die Verwendung von Kunstrasenfeldern mit Polymerinfill wird jedoch weiterhin erlaubt sein.