Sicherheitsinspektion und Sportgeräteinspektion auf Sportanlagen im Freien

Ab sofort bieten wir Ihnen auch die Sicherheitsinspektion und Sportgeräteinspektion auf Sportanlagen im Freien an.

Jeder, der eine Sportstätte „in den Verkehr bringt“ – sei es Besitzer, Eigentümer oder Veranstalter – ist für den ordnungsgemäßen Zustand und damit für die Verkehrssicherheit verantwortlich. (FLL 2014)

Die Inspektion einer Sportanlage ist nicht nur aus gesetzlicher Sicht durch die §§ 823 ff BGB (Schadensersatzpflicht) notwendig. Weitere Regelungen ergeben sich u.a. aus der GUV-V A1 „Unfallverhütungs-vorschriften – Grundsätze der Prävention“ und GUV-SI 8044 „Sicherheit im Schulsport – Sportstätten und Sportgeräte“, der DIN 18035 in den Teilen 1 bis 7 sowie weitere DIN-Normen zu Spielfeldgeräten (z.B. DIN EN 748 „Spielfeldgeräte – Fußballtore – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren) und Regelwerken zu Sportanlage im Freien (z.B. FLL 2014).

Die FLL „Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze“ empfiehlt in Anlehnung an die DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ Maßnahmen zur Bewahrung/Erhaltung und Wiederherstellung des Sollzustandes/der Funktionsfähigkeit. Dafür sind Inspektionen durchzuführen.

Die Jahreshauptuntersuchung ist eine umfassende Untersuchung einer Sportanlage im Freien durch einen externen Sachkundigen. Soweit vertretbar, wird die Jahreshauptuntersuchung ohne Verwendung von Prüfwerkzeugen zur Standsicherheit und Festigkeit als intensive Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt wird. Der jährliche Turnus ergibt sich aus der Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht. „Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben.“ (§ 11 GUV-V A1).

Die Sportgeräte-Inspektion ist eine Fachinspektion mit Überprüfungen der Standfestigkeit und Festigkeit von Toren. Die Durchführung erfolgt alle drei Jahre. Bei dieser Inspektion werden einfache Werkzeuge und Messgeräte eingesetzt.

Für die Inspektion wichtige Normen und Verweise:

DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG: DIN EN 748, Spielfeldgeräte - Fußballtore - Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren, Beuth Verlag, Berlin.

DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG: DIN 18035 in Teilen, Sportplätze, Beuth Verlag, Berlin.

DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG: DIN 31051, Instandhaltungsstrategien, Beuth Verlag, Berlin.

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) (Hrsg.) (2014): Richtlinie für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze. Bonn.

GEMEINDE UNFALLVERSICHERUNG: GUV-SI 8044, Sportstätten und Sportgeräte
Hinweise zur Sicherheit und Prüfung.

GEMEINDE UNFALLVERSICHERUNG: GUV V A 1, Grundsätze der Prävention.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 0541 / 49168