Warum Qualitätssicherung - Kontrolluntersuchungen?
Bezüglich der rechtlichen Bedeutung der Kontrollprüfung sei auf den Kommentar zu VOB Teil C - Landschaftsbauarbeiten hingewiesen: “Die sorgfältige und vollständige Ausführung der Kontrollprüfungen ist eine ausdrückliche Verpflichtung für den AG (Bauherr) im Rahmen seiner Bauüberwachung. Nur mit Hilfe der Kontrollprüfungen können einwandfreie Beurteilung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistungen des AN (ausführende Firma) erfolgen und somit die Voraussetzung für eine einwandfreie Abnahme geschaffen werden. Werden durch unterlassene oder unvollständige Kontrollprüfungen vorhandene Mängel nicht vor bzw. zur Abnahme erkannt, trifft den AG bei nach der Abnahme sichtbar werdenden Mängeln die volle Beweislast.”
Kontrolluntersuchungen geben Ihnen die Möglichkeit zur Beurteilung der vertragsgerechten Leistungserfüllung. Sie dienen der Qualitätsüberwachung und sind Beleg für die Vertragserfüllung.
Somit sind Kontrolluntersuchungen sowohl eine Absicherung für den Bauherren, dass die von Ihm ausgeschriebenen Qualitätsanforderungen gewährleistet sind, sowie eine Absicherung für den Auftragnehmer, dass die von Ihm erbrachten Leistungen sowie verwendeten Baustoffe den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Weiterhin können Kontrolluntersuchungen besonders hilfreich sein, zur Klärung von Ursachen bei ggf. auftretenden Streitigkeiten über Baumängel innerhalb der Gewährleistungsfrist. Die Durchführungen von Prüfungen zur Qualitätssicherung sind nach wie vor unverzichtbar. Dieser Sachverhalt gilt nach wie vor auch in Kenntnis, dass die bestehenden Fachnormen Schwachstellen aufweisen, welche aber durch entsprechende Erfahrungen aus der Praxis nachgebessert werden können. Nach der Herausgabe einer Norm ist vor der Herausgabe einer neuen Norm.